Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRA 17004
Firma: FAA FachArztAgentur GmbH & Co. KG
Sitz: Bielefeld
Veränderungen
HRA 17004: FAA FachArztAgentur GmbH & Co. KG, Bielefeld, Gadderbaumer Straße 19,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2020 20:01:00
HRA 17004: FAA FachArztAgentur GmbH & Co. KG, Bielefeld, Gadderbaumer Straße 19, 33602 Bielefeld. (Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung und Überlassung von Ärzten und sonstigem Personal an Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gadderbaumer Straße 19, 33602 Bielefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FAA Verwaltungs-GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 43938), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ebelt, Jeanette Rosemarie, Ingelheim, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Drews, Elke, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schnabel, Maike, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FAA FachArztAgentur GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 36935) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Drews, Elke aus Bielefeld,
Ebelt, Jeanette Rosemarie aus Ingelheim,
Schnabel, Maike aus Bielefeld