Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRA 16264
Firma: TRANSDATA Software GmbH & Co. KG
Sitz: Bielefeld
Adresse: Schnatsweg 30, 33739 Bielefeld
Löschungen
HRA 16264: TRANSDATA Software GmbH & Co. KG, Bielefeld, Schnatsweg 30, 33739 Bie...
Veränderungen
HRA 16264: TRANSDATA Software GmbH & Co. KG, Bielefeld, Schnatsweg 30, 33739 Bie...
Veränderungen
HRA 16264: TRANSDATA Software GmbH & Co. KG, Bielefeld, Schnatsweg 30, 33739...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2015 20:02:00
HRA 16264: TRANSDATA Software GmbH & Co. KG, Bielefeld, Schnatsweg 30, 33739 Bielefeld. (die Entwicklung, die Erstellung und der Vertrieb von Software sowie der Vertrieb von Hardware. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte ausüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, pachten, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schnatsweg 30, 33739 Bielefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TRANSDATA Verwaltungs-GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 41656), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Zimmermann, Lars, Bünde, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TRANSDATA Soft- und Hardware GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 33078) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zimmermann, Lars aus Bünde