Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRA 16153
Firma: Gebr. Otto GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Löschungen
HRA 16153: Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln, Leinsamenweg 31, 50933 Köln. Die Gese...
Veränderungen
HRA 16153: Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln, Elsenborner Straße 26, 50933 Köln. Än...
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HRA 16153: Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 K...
Veränderungen
Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 43, 50968 Köln. Änderung z...
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Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 43, 50968 Köln). Prokura e...
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Veröffentlichung vom 18.07.2006 13:29:00
Gebr. Otto GmbH & Co. KG, Köln (Max- Planck-Str. 22, 50858 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2006 sowie der Gesellschafterversammlungen vom 18.05.2006 der beteiligten Firmen mit der OTTO Containersysteme GmbH mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen HRB 4711) sowie der OTTO Technische Teile GmbH mit Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin HRB 6679 NP) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.