Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRA 14966
Firma: Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG.
Sitz: Petershagen
Löschungen
Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG., Bielefeld, Stadtheider Str. 1...
Veränderungen
Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG., Bielefeld, (Stadtheider Str. ...
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Veröffentlichung vom 17.10.2006 09:59:00
Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG., Bielefeld (Stadtheider Str. 16, 33609 Bielefeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2005 Teile des Vermögens der Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRA 6802) - die Geschäftsbetriebe von Kalksandsteinwerken in Wagenfeld und Warendorf; deren Anlagevermögen, insbesondere Grundbesitz, eingetragen in den Grundbüchern von Warendorf Blatt 9363 und Wagenfeld Band 68 Blatt 1635; immaterielle Vermögensgegenstände; Forderungen und Verbindlichkeiten; - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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