Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRA 14881
Firma: tenrit Metall GmbH & Co. OHG
Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock
Löschungen
HRA 14881: tenrit Metall GmbH & Co. OHG, Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rie...
Veränderungen
tenrit Metall GmbH & Co. OHG, Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-Straße 10...
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tenrit Metall GmbH & Co. OHG, Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-Straße 10...
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SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-...
Berichtigungen
SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-...
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SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-...
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SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-...
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SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock (Tenge-Rietberg-...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.09.2005 10:02:00
SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock (Tenge-Rietberg-Straße 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.8.2005 das Unternehmen als Ganzes - mit Ausnahme der gesondert ausgegliederten Betriebsimmobilien nebst den diesen zuzuordnenden grundstücksbezogenen Verträgen, Rechtsstellungen und Verbindlichkeiten, sowie Beteiligungen, Forderungen und Passiva und der zurückbehaltenen Verbindlichkeiten - des von dem Einzelkaufmann Tenge-Rietberg, Carl Friedrich, Rietberg, geb. 18.01.1933, unter der Firma Carl-Friedrich Tenge-Rietberg in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 11077) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers; dort eingetragen am 07.09.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
SHS Metallbearbeitungs-GmbH & Co. KG., Schloß Holte-Stukenbrock (Tenge-Rietberg-...