Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRA 10093
Firma: LIBRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Sitz: Münster
Adresse: Feldstiege 70, 48161 Münster
Veränderungen
HRA 10093: LIBRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster, Feldstiege 7...
Veränderungen
HRA 10093: LIBRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster, Feldstie...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.07.2015 20:03:00
HRA 10093: LIBRA Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster, Feldstiege 70, 48161 Münster. (Gegenstand des Unternehmens sind alle berufsrechtlich und gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten im Sinne des § 33 des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in Steuersachen, die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen, in Bußgeldsachen wegen Steuerordnungswidrigkeiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung, die Übernahme von Treuhandtätigkeiten aller Art sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Feldstiege 70, 48161 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LIBRA Verwaltungsgesellschaft mbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 14925), mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer -, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Libra Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 2427) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.