Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen GnR 755
Firma: Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Ründeroth
Sitz: Engelskirchen
Veränderungen
GnR 755: Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Ründeroth, Engelskirchen (Hauptstraß...
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Berichtigungen
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG, Engelskirchen (Hauptstraße 14, 51766 Engelsk...
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Veröffentlichung vom 28.08.2008 22:00:00
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG, Engelskirchen (Hauptstraße 14, 51766 Engelskirchen-Ründeroth). Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen insbesondere die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 19 (Nachschusspflicht). Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Veränderungen
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG, Engelskirchen (Postfach 21 25, 51758 Engelsk...