Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen GnR 754
Firma: Gemeinnützige Baugenossenschaft Marienheide eG
Sitz: Marienheide
Veränderungen
GnR 754: Gemeinnützige Baugenossenschaft Marienheide eG, Marienheide (Hauptstraß...
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Gemeinnützige Baugenossenschaft Marienheide eG, Marienheide (Hauptstraße 81, 517...
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Veröffentlichung vom 20.10.2011 22:00:00
Gemeinnützige Baugenossenschaft Marienheide eG, Marienheide (Hauptstraße 81, 51709 Marienheide). Die Genossenschaft hat ihren Zweck geändert:(1) Zweck (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnung- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.12.2010 ist die Pflicht der Mitglieder, Nachschüsse zu leisten, aufgehoben.Die Mitglieder haben auch im Fall der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Mitglieder, die zur Zeit der Eintragung des Beschlusses der Genossenschaft angehörten, können sich auf die Änderung erst berufen, wenn die Bekanntmachung erfolgt ist und die Gläubiger, die sich rechtzeitig gemeldet haben, wegen der erhobenen Ansprüche befriedigt oder sichergestellt sind.