Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen GnR 726
Firma: WOGE Köln eG - Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen
Sitz: Köln
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GnR 726: WOGE Köln eG - Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökolo...
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GnR 726: WOGE Köln eG - Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökolo...
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Veröffentlichung vom 16.06.2015 20:02:00
GnR 726: WOGE Köln eG - Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen, Köln, Auerstraße 19, 50733 Köln. Die Generalversammlung vom 20.04.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen; hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. Die Mitglieder, die in Wohnungen der Genossenschaft wohnen, sollen sich in Hausgemeinschaften organisieren, die die Liegenschaften selbstständig in Verantwortung gegenüber der Genossenschaft verwalten. Ein Mitglied des Wohnprojekts soll im Aufsichtsrat sein, nach Möglichkeit ein weiteres im Vorstand der Woge eG. Bei der Bewirtschaftung wie auch bei Baumaßnahmen, Instandhaltung und Modernisierung wird die Umweltverträglichkeit in besonderem Maße berücksichtigt. Die Mitglieder werden durch geeignete Strukturen in umweltbewußtem Handeln unterstützt. Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser, Wohnungen oder Räumlichkeiten ist ausnahmsweise (§ 14 a) unter sichernden Auflagen mit Zustimmung der Generalversammlung zulässig. Der Verkaufspreis für Bauten (Gebäude, Wohungen, Räumlichkeiten), die weiterhin für Wohnzwecke bestimmt sind, soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Anlagekosten und der seit der Erstellung eingetretenen Teuerung stehen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Einräumung eines Erbbaurechts an überbauten Grundstücken. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.Veränderungen
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