Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen GnR 476
Firma: IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG)
Sitz: Dortmund
Löschungen
GnR 476: IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG), Dortmund, Burgwall 2...
Veränderungen
IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG), Dortmund, Burgwall 20, 44135 ...
Veränderungen
IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG), Dortmund, Burgwall 20, 44135 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.01.2010 12:00:00
IKK-Betriebliche Zusatzversorgung eG (IKK-BZV eG), Dortmund, Burgwall 20, 44135 Dortmund.eingetragene Genossenschaft. Geschäftsanschrift: Burgwall 20, 44135 Dortmund. Satzung vom 01.04.2004, mehrfach geändert. Die Generalversammlung vom 23.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) und § 9 a (Auswirkung einer Vereinigung von Innungskrankenkassen) und mit ihr die Sitzverlegung von Bergisch Gladbach (bisher Amtsgericht Köln GnR 812) nach Dortmund beschlossen. Zweck und Gegenstand der Genossenschaft: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft ist die Auslagerung von Vermögen der Mitglieder zur gemeinschaftlichen Verwaltung, das der Finanzierung der von den Mitgliedern jeweils an deren Mitarbeiter zugesagten betrieblichen Altersversorgung dient, sowie die Administration bei den Mitgliedern bestehenden Versorgungswerke, insbesondere die Durchführung der dazugehörigen Rentenverwaltung. a) Im Rahmen dieser gemeinschaftlichen Verwaltung des Vermögens, das der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung dient, hat die Genossenschaft die Aufgabe, das ihr übertragene Treugut auf Kapitalanlagegesellschaften oder sonstige Kreditinstitute zwecks Verwaltung zu übertragen. Die Genossenschaft führt für ihre Mitglieder interne Vermögenskonten, auf denen das von dem jeweiligen Mitglied an die Genossenschaft zweckgebunden übertragene Vermögen erfasst wird. Von den beauftragten Kapitalanlagegesellschaften oder sonstigen Kreditinstituten erwirtschaftete Überschüsse werden einheitlich ermittelt und den Vermögenskonten der Mitglieder im Verhältnis der Höhe des jeweils von dem einzelnen Mitgliedern übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen zugeschrieben. b) Die Kosten der Gründung und des laufenden Betriebes der Genossenschaft sowie der Vermögensverwaltung durch die Kapitalanlagegesellschaft werden ebenfalls den einzelnen Vermögenskonten, im Verhältnis des Anteils des vom einzelnen Mitglied übertragenen Vermögens zum übertragenen Gesamtvermögen, belastet. c) Die Genossenschaft kann die Berechnung der sich aus der von ihren Mitgliedern an deren Mitarbeiter jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergebenden Leistungen vornehmen. d) Aus dem übertragenen Vermögen kann die Genossenschaft Zahlungen zur Erfüllung der Verpflichtungen ihrer Mitglieder, die sich aus den von den Mitgliedern jeweils zugesagten betrieblichen Altersversorgung ergeben, unmittelbar an die Versorgungsberechtigten im Namen der jeweiligen Mitglieder zahlen. (3) Die Genossenschaft übernimmt grundsätzlich nur erlaubnisfreie Tätigkeiten.Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Krause, Wolfgang, Toppenstedt, *XX.XX.XXXX; Stuppardt, Rolf, Overath, *XX.XX.XXXX; Terlohr, Werner, Ahaus, *XX.XX.XXXX.Personen: Krause, Wolfgang aus Toppenstedt,
Stuppardt, Rolf aus Overath,
Terlohr, Werner aus Ahaus