Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen GnR 384
Firma: Volksbank Beckum eG
Sitz: Beckum
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.08.2013 22:00:00
Volksbank Beckum eG, Beckum (Südstraße 15, 59269 Beckum). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 22.05.2012 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.05.2012 mit der Volksbank Lippstadt eG mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, GnR 303) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Volksbank Beckum eG, Beckum (Südstraße 15, 59269 Beckum). Die Generalversammlung...
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Volksbank Beckum eG, Beckum (Südstraße 15, 59269 Beckum). Prokura erloschen: San...
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