Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen GnR 260
Firma: TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT eG
Sitz: Duisburg
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GnR 260: TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT eG, Duisburg (Fürst-Bismarck...
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GnR 260:TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT eG, Duisburg (Fürst-Bismarck-...
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TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT eG, Duisburg (Fürst-Bismarck-Straße 2...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.11.2008 22:00:00
TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT eG, Duisburg, (Fürst-Bismarck-Straße 21, 47119 Duisburg).Eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 02.11.1898 mit Neufassung vom 29.06.2002. Die Generalversammlung vom 28.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg GnR 36 B) nach Duisburg sowie die Änderung der Firma der Genossenschaft beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat darüber hinaus eine Änderung in § 3 (Abs. 2), § 4 (Abs. 2), § 5 (Abs. 1 b), c) und d)), § 6 (Abs. 2), § 7 (zu c)), § 23 (Abs. 4), § 25 (Abs. 5 bis 8), § 27 (Abs. 1 - neuer Satz 2 -), § 31 (Abs. 3 - neuer Satz 2 -), § 34 (Abs. 5), § 36, § 38 sowie § 47 (Abs. 1 - Absatz 2 ist entfallen -) sowie in § 48 beschlossen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 20097 Hamburg. (1) Gegenstand des Unternehmens ist: a) Transport von Gütern aller Art auf allen deutschen und ausländischen Wasserstraßen. b) Handel, Umschlag, Lagerung von Gütern sowie alle hierzu gehörenden Nebentätigkeiten wie Stauen, Abfertigung, Zollbehandlung. c) Die Genossenschaft kann alle Hilfsgeräte unter anderem auch die Beschaffung von Betriebsstoffen und Betriebsbedarfsgegenständen betreiben, die für die Fahrzeuge der Mitglieder oder ihre eigenen Fahrzeuge benötigt werden. d) Die Genossenschaft betreibt das Schifffahrtsgeschäft reedereimäßig. Zu diesem Zweck haben die Mitglieder ihre Schiffsfahrzeuge der Genossenschaft zur freien Verfügung zu stellen. Die Disposition über die Fahrzeuge erfolgt durch die Genossenschaft. e) Die technische Durchführung im einzelnen wird durch eine Geschäftsanweisung geregelt, die durch die Generalversammlung zu genehmigen ist. Die Haftsumme beträgt 102,26 EUR für jeden Geschäftsanteil. Für den Fall, dass die Gläubiger in der Insolvenz der Genossenschaft nicht befriedigt werden, ist die Nachschusspflicht der Mitglieder auf eine bestimmte Summe beschränkt (Haftsumme). Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Vorstand: Schwarz, Hans-Egon, Nickenich, *XX.XX.XXXX; Tewes, Rolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bunger, Matthias, Helmstedt, *XX.XX.XXXX; Senk, Hans-Ulrich, Bottrop, *XX.XX.XXXX.Personen: Bunger, Matthias aus Helmstedt,
Schwarz, Hans-Egon aus Nickenich,
Senk, Hans-Ulrich aus Bottrop,
Tewes, Rolf aus Hamburg