Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen GnR 246
Firma: Wohnungsverein Herne e.G.
Sitz: Herne
Adresse: Bochumer Str. 35, 44623 Herne
Veränderungen
GnR 246: Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Gesam...
Veränderungen
GnR 246: Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Nicht...
Veränderungen
GnR 246: Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Proku...
Veränderungen
GnR 246: Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Nicht...
Veränderungen
GnR 246: Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Gesam...
Veränderungen
Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 35, 44623 Herne). Die Generalver...
Veränderungen
Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 72, 44623 Herne). Die Generalver...
Veränderungen
Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 72, 44623 Herne). Nicht mehr Vor...
Veränderungen
Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 72, 44623 Herne). Vorstand: Leta...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.08.2006 15:59:00
Wohnungsverein Herne e.G., Herne (Bochumer Str. 72, 44623 Herne). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 23.04.2006 und Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2006 mit der Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Herne, (AG Bochum GnR 245) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.