Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen GnR 237
Firma: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG
Sitz: Willich
Adresse: Zum Güterbahnhof 1, 47877 Willich
Löschungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof...
Veränderungen
GnR 237:Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof ...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Berichtigungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.09.2005 09:03:00
Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rhein-Maas eG, Willich (Zum Güterbahnhof 1, 47877 Willich). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 31.05.2005 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2005 mit der RG Niederberg eG (AG Mettmann - GnR 100 -) verschmolzen. Neue Firma: Raiffeisen-Waren-Genossenschaft Rheinland eG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.