Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen GnR 223
Firma: Bauverein Rheinhausen eG
Sitz: Duisburg
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Uhlandstr. 7, 47226 Duisburg). Die ...
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg)....
Veränderungen
Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg). Nicht me...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.08.2008 22:00:00
Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg). Die Vertreterversammlung vom 28.04.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; ferner wurde § 19 (vormals § 18) geändert und damit die Nachschusspflicht aufgehoben. Die Satzung wurde im übrigen insgesamt neu gefasst. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und andere Geschäfte sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Als nicht eingetragen wird gem. § 22 Abs. 2 GenG darauf hingewiesen, dass den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.