Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen GnR 192
Firma: Bocholter Heimbau eG
Sitz: Bocholt
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt (Industriestraße 11, 46395 Bocholt). Die ...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46397 Bocholt. Gesamtprokura...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Die Generalve...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Nicht mehr Vo...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Bestellt als ...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Nicht mehr im...
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GnR 192: Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Bestellt als ...
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GnR 192:Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt.Nicht mehr Vors...
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GnR 192:Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt.Bestellt als Vo...
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Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Südwall 22, 46395 Bocholt. Nicht mehr Vorstand: L...
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Bocholter Heimbau eG, Bocholt, Ebertstraße 11, 46395 Bocholt. geänderte Geschäft...
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Bocholter Bauverein eG, Bocholt, Ebertstraße 11, 46395 Bocholt. Die Generalversa...
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Bocholter Bauverein eG, Bocholt, Ebertstraße 11, 46395 Bocholt.ergänzend eingetr...
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Veröffentlichung vom 29.04.2008 22:00:00
Bocholter Bauverein eG, Bocholt (Ebertstraße 11, 46395 Bocholt). Die Vertreterversammlung vom 13.11.2007 hat eine vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Zweck der Gesellschaft nunmehr ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.