Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen GnR 191
Firma: Heimstätte eG Bocholt
Sitz: Bocholt
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.09.2011 12:00:00
Heimstätte eG Bocholt, Bocholt (Südwall 22, 46397 Bocholt). Nicht mehr Vorstand: Krabben, Karl-Heinz, Bocholt, *XX.XX.XXXX. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 12.07.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2011 mit der Bocholter Bauverein eG mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld GnR 192) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krabben, Karl-Heinz aus Bocholt
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Heimstätte eG Bocholt, Bocholt, (Südwall 22, 46397 Bocholt).Durch Beschluss der ...
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