Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen GnR 182
Firma: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG
Sitz: Lüdinghausen
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GnR 182: Viehvermarktung Münsterland eG, Lüdinghausen, Bechtrup 22, 59348 Lüding...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdi...
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GnR 182:Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdin...
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Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgegend eG, Lüdinghausen,...
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Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgebung eG, Lüdinghausen,...
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Veröffentlichung vom 07.10.2010 22:00:00
Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen und Umgegend e.G., Lüdinghausen, Bechtrup 22, 59348 Lüdinghausen. Die Generalversammlung vom 22.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) sowie § 42 Abs. 2 (Überschussverteilung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen-Selm und Umgebung eG. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bechtrup 22, 59348 Lüdinghausen. Bestellt als Vorstand: Kortenbusch, Klaus, Selm, *XX.XX.XXXX; Lohmann, Heinrich, Ascheberg, *XX.XX.XXXX. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 22.06.2009 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2009 mit der Viehverkaufsgenossenschaft Selm-Ascheberg eG (Amtsgericht Dortmund GnR 466 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kortenbusch, Klaus aus Selm,
Lohmann, Heinrich aus AschebergVeränderungen
Viehvermarktungs-Genossenschaft Lüdinghausen und Umgegend e.G., Lüdinghausen, (B...