Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen GnR 149
Firma: Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG
Sitz: Recke
Veränderungen
GnR 149: Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG, Recke (Am Mersch 12, 49509...
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GnR 149: Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG, Recke (Am Mersch 12, 49509...
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GnR 149:Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG, Recke, Am Mersch 3, 49509 R...
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Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG, Recke, (Am Mersch 3, 49509 Recke).N...
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Veröffentlichung vom 30.09.2005 13:40:00
Raiffeisen Recke-Steinbeck eG, Recke (Am Mersch 3, 49509 Recke). Die Generalversammlung vom 28.Juni 2005 hat die Änderung des Statuts in § 1(Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Raiffeisen Recke-Steinbeck-Westerkappeln eG. Bestellt als Vorstand: Stiegemeyer, Dieter, Westerkappeln, *XX.XX.XXXX. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 28. Juni 2005 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21. Juni 2005 mit der Raiffeisen Warengenossenschaft Westerkappeln eG (Amtsgericht Steinfurt GnR 166) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stiegemeyer, Dieter aus Westerkappeln