Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen GnR 142
Firma: Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG
Sitz: Ahaus
Veränderungen
GnR 142: Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Nich...
Veränderungen
GnR 142: Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Prok...
Veränderungen
GnR 142: Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Die ...
Veränderungen
Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Nicht mehr Vo...
Veränderungen
Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Nicht mehr Vo...
Veränderungen
Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Nicht mehr im...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.10.2006 06:58:00
Raiffeisen Grenzland eG, Ahaus (Eichenallee 83, 48683 Ahaus). Die Generalversammlung vom 20.07.2006 hat eine vollständige Neufassung der Satzung beschlossen, und insbesondere eine Änderung der Satzung in § 1 (Name ), § 2 Zweck und Gegenstand), § 32 (Geschäftsanteil und Guthaben) sowie § 35 ( Nachschußpflicht ). Firma geändert in: Raiffeisen Coesfeld-Ahaus eG. Der Unternehmensgegenstand wurde erweitert um die Vermietung von Anlagen, die für den eigenen Geschäftsbetrieb benötigt werden. Es besteht nunmehr keine Nachschußpflicht. Nicht mehr im Vorstand: Baumeister, Bernhard, Ahaus, *XX.XX.XXXX; Probst, Hans, Heek, *XX.XX.XXXX. Bestellt als weiteres Vorstandsmitglied: Brüning, Alois, Coesfeld, *XX.XX.XXXX; Schulze Hauling, Gerhard, Rosendahl, *XX.XX.XXXX; Segbert, Martin, Coesfeld, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Brunn, Rainer, Ahaus, *XX.XX.XXXX. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 20.07.2006 und der Vertreterversammlung der Raiffeisen Coesfeld-Legden eG vom 19.07.2006 mit der Raiffeisen Coesfeld-Legden eG mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld GnR 112) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht :a.bezüglich Änderung der Geschäftsanteile und Aufhebung der Nachschußpflicht : Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.b.bezüglich Verscmelzung: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baumeister, Bernhard aus Ahaus,
Brüning, Alois aus Coesfeld,
Brunn, Rainer aus Ahaus,
Probst, Hans aus Heek,
Schulze Hauling, Gerhard aus Rosendahl,
Segbert, Martin aus Coesfeld