Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen GnR 110
Firma: Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Sitz: Gelsenkirchen
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GnR 110: Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, Middelicher Straße 89...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, Middelicher Straße 89, 45892 G...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, Middelicher Straße 89, 45892 G...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, (Middelicherstraße 89, 45892 G...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, (Middelicherstraße 89, 45892 G...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, Gelsenkirchen, (Middelicherstraße 89, 45892 G...
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Friedhofsgärtner Gelsenkirchen e.G., Gelsenkirchen (Middelicherstraße 89, 45892 ...
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Veröffentlichung vom 24.06.2005 13:34:00
Friedhofsgärtner Gelsenkirchen e.G., Gelsenkirchen (Middelicherstraße 89, 45892 Gelsenkirchen). Die Generalversammlung vom 26.07.2004 hat eine Änderung des Statuts in § § 2 (Zweck und Gegenstand), 16 (Leitung der Genossenschaft) und 39 (Gewinnverwendung) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zusorgen; 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung dervertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft wird vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergegebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in eigenem Namenund für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen; 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 (2) GenG übernehmen. Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. Nicht mehr Vorstand: Hullmann-Erlinghagen, Christa, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX.