Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 61831
Firma: Clarios VARTA Hannover GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Am Leineufer 51, 30419 Hannover
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HRB 61831: Clarios VARTA Hannover GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 30419 Hannove...
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HRB 61831: Clarios VARTA Hannover GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 30419 Hannove...
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HRB 61831: Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, ...
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HRB 61831: Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, ...
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HRB 61831:Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 3...
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HRB 61831:Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 3...
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HRB 61831:JC VARTA Autobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 30419 Hannover....
Berichtigungen
HRB 61831:JC VARTA Aubobatterie GmbH, Hannover, Am Leineufer 51, 30419 Hannover....
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HRB 61831:Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am L...
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HRB 61831:Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am L...
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Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Leineufer 5...
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Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Leineufer 5...
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Veröffentlichung vom 05.07.2011 22:00:00
Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Am Leineufer 51, 30419 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Buhl, Thomas, Zwickau, *XX.XX.XXXX; Krüger, Patricia, Seelze, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2011 mit der Johnson Controls Sachsen-Batterien Beteiligungs GmbH mit Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 19629) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Buhl, Thomas aus Zwickau,
Krüger, Patricia aus Seelze