Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 61696
Firma: RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Sitz: Hannover
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HRB 61696: RWE Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, c/o RWE Renewab...
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HRB 61696: RWE Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, c/o RWE Renewab...
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HRB 61696: innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, c/o innogy S...
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HRB 61696: innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, c/o innogy S...
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HRB 61696: innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Lister Str. ...
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HRB 61696: RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewit...
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HRB 61696:RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitz...
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RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitzstraße 37 ...
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RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitzstraße 37 ...
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Veröffentlichung vom 06.09.2011 22:00:00
RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitzstraße 37 b, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2011 mit der WINKRA Lasbek Windparkbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lasbek (Amtsgericht Lübeck HRB 2075 OD) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")Veränderungen
RWE Innogy Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitzstraße 37 ...
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WINKRA Windparkverwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Leisewitzstraße 37 b, 3017...
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