Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 61069
Firma: KEYMILE GmbH
Sitz: Hannover
Löschungen
HRB 61069: KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover. Die Verschm...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 05.05.2015 19:01:00
HRB 61069:KEYMILE GmbH, Hannover, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover.Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 22.04.2015 eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme sind die Riverside KM Verwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in politischer Gemeinde Brunn am Gebirge als übertragende Gesellschaft und die KEYMILE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hannover als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:Die Riverside KM Verwaltungs GmbH ist eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich des Landesgerichts Wiener Neustadt unter FN 358045 m.Die KEYMILE GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hannover unter HRB 61069.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Riverside KM Holding GmbH, mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 208693, sowohl 100% an der Riverside KM Verwaltungs GmbH als auch zu 100% an der KEYMILE GmbH beteiligt ist. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Den Gläubigern der übernehmenden KEYMILE GmbH und der übertragenden Riverside KM Verwaltungs GmbH stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Riverside KM Verwaltungs GmbH und der KEYMILE GmbH die folgenden Rechte zu:Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Rechte der Gläubiger der deutschen KEYMILE GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG.Danach ist den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten KEYMILE GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der KEYMILE GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, soweit sie mangels Fälligkeit ihrer Ansprüche nicht sofort Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der KEYMILE GmbH gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht für Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der KEYMILE GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover, geltend zu machen. Hierzu ist eine Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der KEYMILE GmbH gefordert werden muss.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der KEYMILE GmbH, Wohlenbergstr. 3, 30179 Hannover, Deutschland angefordert werden.Gläubigerrechte nach österreichischem Recht:Die Gläubiger der übertragenden österreichischem Riverside KM Verwaltungs GmbH können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Riverside KM Verwaltungs GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Riverside KM Verwaltungs GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der Riverside KM Verwaltungs GmbH, Europaring F 15 202, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich angefordert werden.Veränderungen
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