Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 58708
Firma: bauwo Grundstücks AG
Sitz: Hannover
Löschungen
bauwo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Der Formwechsel...
Veränderungen
bauwo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Die Gesellschaf...
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bauwo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Nicht mehr Vors...
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bauwo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Bestellt als Vo...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Die Hauptversam...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Die Gesellschaf...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Einzelprokura: ...
Vorgänge ohne Eintragung
BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover. Die Liste der M...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover.Nicht mehr Vorst...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover, Rathenaustr. 12, 30159 Hannover.Geschäftsanschri...
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BauWo Grundstücks AG, Hannover (Rathenaustr. 12, 30159 Hannover). Bestellt als V...
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Veröffentlichung vom 27.03.2007 09:42:00
BauWo Grundstücks AG, Hannover (Rathenaustr. 12, 30159 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 13.12.2006 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2006 mit der Siebte bauwo Business Center GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 59554) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.