Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 58285
Firma: BÖAG Börsen Aktiengesellschaft
Sitz: Hannover und Hamburg
Berichtigungen
HRB 58285: BÖAG Börsen Aktiengesellschaft, Hannover und Hamburg, An der Börse 2,...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 27.09.2017 19:00:00
HRB 58285: BÖAG Börsen Aktiengesellschaft, Hannover und Hamburg, An der Börse 2, 30159 Hannover. Die Hauptversammlung vom 17.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Düsseldorf, 40212 Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Ernst-Schneider Platz 1, 40212 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb von Börsen und börsennahen Märkten, insbesondere der Wertpapierbörsen in Hamburg und Hannover, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Durchführung von mit deren Betrieb zusammenhängenden Geschäften; b) die Erbringung von Dienstleistungen für mit dem Börsengeschäft befasste Unternehmen und Personen, insbesondere durch Wahrnehmung zentraler Dienste in auf das Börsengeschäft bezogenen Tätigkeitsbereichen für solche Unternehmen und Personen; c) die Entwicklung, Förderung und unternehmerische Führung von Aktivitäten im Börsenbereich auch außerhalb des Wertpapier-Börsengeschäfts; d) die Vertretung der Interessen der von der Gesellschaft betriebenen Börsenplätze gegenüber Dritten, insbesondere der Deutsche Börse AG und den Regionalbörsen. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 40212 Düsseldorf: Dierkes, Thomas, Grevenbroich, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2017 mit der Börse Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 80759) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dierkes, Thomas aus Grevenbroich
Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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BÖAG Börsen Aktiengesellschaft, Hannover und Hamburg (Rathenaustr. 2, 30159 Hann...