Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 57576
Firma: Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hannover
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HRB 57576: Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gemeinnützig...
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Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gemeinnützige Gesellsch...
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Veröffentlichung vom 19.02.2013 22:00:00
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Arndtstr. 20, 30167 Hannover. Die Gesellschafterversammlung hat am 02.08.2012 beschlossen den Unternehmensgegenstand zu ändern und das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 0,41 auf EUR 25565,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammlkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 und mit ihr die erneute Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle Maßnahmen fördern, die auf demokratischer Grundlage in freier, parteipolitisch ungebundener, religiös neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, ihre Stellung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu verstehen und sie durch soziale und kulturelle Bildungsarbeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben befähigen. Sie fördert die Erwachsenenbildung durch Politische, Berufliche und Allgemeine Bildung. Die Gesellschaft fördert die wissenschaftliche Forschung in der Weiterbildung. Die Gesellschaft fördert insbesondere finanziell und ideell den Verein Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN in Niedersachsen e. V. in seiner gemeinnützigen Arbeit, sowohl in der politischen, allgemeinen als auch beruflichen Erwachsenenbildung. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen, z. B. der Arbeitsverwaltung, Kommunen, Betrieben, anderen Bildungsträgern, etc. kooperieren. Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke auch dadurch, dass sie für die gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche Zwecke verfolgenden Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. e. V. Mittel beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Arbeit durch Öffentlichkeitsarbeit fördert und unterstützt. Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich soweit, insbesondere mit nach dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht kommenden Mitteln, an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. Zweck der Gesellschaft ist weiterhin Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz mit dem Schwerpunkt, Menschen, die durch Überschuldung in eine Lebenskrise geraten sind, Wege aus ihrer Notsituation aufzuzeigen, und sie bei notwendigen Entschuldungsmaßnahmen zu unterstützen. Ferner wirkt die Gesellschaft im Vorfeld der Überschuldung durch Schulungs- und Informationsangeboten präventiv. Die Gesellschaft übt eine umfassende Schuldner- und Insolvenzberatung für Privatpersonen, Selbständige und Gewerbebetriebe aus. Die Gesellschaft ist als geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zugelassen (nach den Vorschriften der Nds. AGInsO). Sofern die Ausführungsgesetze geändert werden, wird die Gesellschaft dafür Sorge tragen, den Gesetzesänderungen Genüge zu tragen. Wenn die Finanzierbarkeit gegeben ist, wird die Gesellschaft zusätzlich folgende Aufgaben anbieten: - präventive Schuldnerberatungen für Minderjährige und junge Erwachsene - präventive Wirtschaftsberatungen für ExistenzgründerInnen zur Vermeidung von Insolvenzen - Schulungen für SchuldnerberaterInnen und zukünftige SchuldnerberaterInnen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. 9. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die in § 2 Nr. 1 bis 7 benannt sind, verwandt werden. Die Gesellschafter dürfen - im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Prokura erloschen: Laschke, Martina, Hannover, *XX.XX.XXXX.Personen: Laschke, Martina aus Hannover
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Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Mitte gemeinnützige Gesellsch...
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