Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 54487
Firma: S-Gesellschaft zur Förderung der kommunalen Infrastuktur und der Fremdenverkehrswirtschaft mbH
Sitz: Hannover
Löschungen
S-Gesellschaft zur Förderung der kommunalen Infrastuktur und der Fremdenverkehrs...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.07.2011 22:00:00
S-Gesellschaft zur Förderung der kommunalen Infrastuktur und der Fremdenverkehrswirtschaft mbH, Hannover, Schiffgraben 6 - 8, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2011 mit der Förderungsgesellschaft des Niedersächsischen Sparkassen-und Giroverbandes mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 7481) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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