Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 50426
Firma: M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Hannover
Veränderungen
HRB 50426: M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 H...
Veränderungen
HRB 50426: M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 H...
Veränderungen
HRB 50426: M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 H...
Veränderungen
HRB 50426: M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 H...
Veränderungen
M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 Hannover. Ge...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.08.2011 22:00:00
M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der Agrano Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Riegel (Amtsgericht Freiburg HRB 270504)) verschmolzen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Backmitteln und Essenzen und Produkten für Back- und Konditorenerzeugnisse aller Art sowie das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, gleich welcher Art und welcher Form. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
M.B.S. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover, Tillystraße 17, 30459 Hannover.Ges...