Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 4841
Firma: CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Oldenburg
Löschungen
CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesel...
Berichtigungen
CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesel...
Berichtigungen
CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesel...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.10.2009 12:00:00
CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, (Wilhelmshavener Heerstr. 79, 26125 Oldenburg).Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 312) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme die Erhöhung des Stammkapitals um 400.000,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital, nun: 425.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Klamt, Norbert, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Berlin, *XX.XX.XXXX; Sanders, Heinrich, Wardenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klevemann, Gerd, Wedemark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 Teile des Vermögens der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 312) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Klamt, Norbert, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater aus Berlin,
Klevemann, Gerd aus Wedemark,
Sanders, Heinrich aus Wardenburg