Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 4652
Firma: AX Solutions GmbH
Sitz: Braunschweig
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AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Mit Besch...
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AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 24.07.2012 12:00:00
AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden. Danach soll die AX Solutions GmbH, D-Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 4652) als übertragender Rechtsträger mit der Terna GmbH - Zentrum für Business Software, A-Innsbruck (Firmenbuch des Landgerichts Innsbruck als Handelsgericht zu FN 267591t) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außen stehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers ergeben sich aus § 122 j dUmwG. Danach ist - wenn die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt - den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf diese Sicherheit steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122 j dUmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Terna GmbH - Zentrum für Business Software unter deren Geschäftsanschrift A-6020 Innsbruck, Grabenweg 3a, Österreich, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitung spätestens 2 Monate nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Gemäß § 23 dUmwG sind den Inhabern von Rechten in einem übertragenden Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genussrechten gleichwertige Rechte in dem übernehmenden Rechtsträger zu gewähren.Unter folgenden Anschriften können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:AX Solutions GmbH, D-38106 Braunschweig, Ludwigstraße 5b oder Terna GmbH - Zentrum für Business Software, A-6020 Innsbruck, Grabenweg 3a. In den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind weder Inhaber von Sonderrechten noch Minderheitsgesellschafter vorhanden. Der Entwurf des Verschmelzungsplans sowie der gemeinsame Verschmelzungsbericht der beiden beteiligten Gesellschaften liegen ferner ab heute (18.07.2012) in den Geschäftsräumen der beiden Gesellschaften aus.Veränderungen
AX Solutions GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 b, 38106 Braunschweig. Nicht meh...
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