Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 3644
Firma: Krankenhaus Hann. Münden gGmbH
Sitz: Hannover
Löschungen
Krankenhaus Hann. Münden gGmbH, Hann.Münden, Burckhardtstraße 60, 34346 Hann. Mü...
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Evangelisches Vereinskrankenhaus gGmbH, Hann.Münden, Burckhardtstraße 60, 34346 ...
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Veröffentlichung vom 30.09.2010 12:00:00
Evangelisches Vereinskrankenhaus gGmbH, Hann.Münden, Burckhardtstraße 60, 34346 Hann. Münden.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2010 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens sowie die Bildung und Erziehung. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sowie im Bereich Medizinischer Versorgungszentren nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung von Kranken und Hilfsbedürftigen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Darüber hinaus dient die Gesellschaft der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Krankenhauspersonal. 2. Des Weiteren dient die Gesellschaft der Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der unter Ziffer (1) genannten steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Hierfür wird die Gesellschaft als Förderkörperschaft Mittel beschaffen und diese insgesamt anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die Träger von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen sind, zuwenden, um sie dadurch bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Sinne von Ziffer (1) zu fördern und zu unterstützen. 3. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern und vergleichbaren Hilfsangeboten, durch den Betrieb von entsprechenden Ausbildungsstätten sowie durch das Errichten und Betreiben von unter ärztlicher Leitung stehenden Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Krankenhäuser betreiben und unterhalten sowie deren Verwaltung übernehmen. 5. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben.Veränderungen
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