Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 31153
Firma: Frerk Aggregate-Holding GmbH
Sitz: Schweringen
Adresse: Industriestraße 1 A, 27333 Schweringen
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HRB 31153: Frerk Aggregatbau GmbH, Schweringen, Industriestraße 1 A, 27333 Schwe...
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Veröffentlichung vom 03.12.2021 19:00:00
HRB 31153: Frerk Aggregate-Holding GmbH, Schweringen, Industriestraße 1 A, 27333 Schweringen. Neue Firma: Frerk Aggregatbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Vertrieb und der Service der Stromerzeugung dienender Maschinen und Anlagen sowie alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten. 787.400,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hiller, Marc, Liebenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Depine, Horst, Balge OT Mehlbergen, *XX.XX.XXXX; Fiebiger, Uwe, Nienburg, *XX.XX.XXXX; Hiller, Erich, Liebenau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fiebiger, Julius, Marklohe, *XX.XX.XXXX; Hiller, Sven, Liebenau, *XX.XX.XXXX; Langhorst, Uwe, Drebber, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 287.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Frerk Aggregatebau GmbH (Amtsgericht Walsrode HRB 200113) beschlossen.Die Gesellschafterversammlung hat überdies eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2021 mit der Frerk Aggregatebau GmbH mit Sitz in Schweringen (Amtsgericht Walsrode HRB 200113 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Frerk Aggregatebau GmbH, Schweringen, Industriestraße 1 A, 27333 Schweringen. Ne...
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Frerk Aggregatebau GmbH, Schweringen, Industriestraße 1 A, 27333 Schweringen. Ge...
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