Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 31086
Firma: Thies + Co. GmbH
Sitz: Hoya
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Prokura erlo...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Nicht mehr G...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Bestellt als...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Gesamtprokur...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Geändert, nu...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Die Gesellsc...
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HRB 31086: Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya. Gesamtprokur...
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HRB 31086:Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya.Nicht mehr Ges...
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Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya.Bestellt als Geschäftsfü...
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Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya.Die Gesellschafterversam...
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Thies + Co. GmbH, Hoya, Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya.Bestellt als Geschäftsfü...
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Veröffentlichung vom 07.01.2009 22:00:00
Thies + Co. GmbH, Hoya, (Bücker Straße 30/32, 27318 Hoya).Stammkapital: 2.633.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschafter und Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 73.000,00 EUR auf 2.633.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Johann Thies & Co. OHG mit Sitz in Hoya (Amtsgericht Walsrode HRA 21017) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.09.2008 mit der Johann Thies & Co. OHG mit Sitz in Hoya (Amtsgericht Walsrode HRA 21017) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.