Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 2251
Firma: HFH Herbst Verwaltungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Wittmar
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HRB 2251: HFH Herbst Verwaltungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Wittmar, Tan...
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HRB 2251:HFH Herbst Verwaltungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Wittmar, Tann...
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HFH Herbst Verwaltungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Wittmar, Tannenweg 9, ...
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HFH Herbst Förder- und Hebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brauns...
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Veröffentlichung vom 17.07.2007 14:33:00
HFH Herbst Förder- und Hebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig (Grotrian-Steinweg-Straße 1 u. 4, 38112 Braunschweig). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete HFH Herbst Gabelstapler und Lagertechnik GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 200850) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete HFH Herbst Spezialfahrzeugbau und Bergwerksmaschinen GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig HRB 200851) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.