Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 219705
Firma: CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie
Sitz: Hannover
Adresse: Göttinger Chaussee 109a, 30459 Hannover
Löschungen
HRB 219705: CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie, Hannover, Göttin...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.04.2020 19:00:00
HRB 219705: CEMA GmbH Spezialisten für Informationstechnologie, Hannover, Göttinger Chausse 109a, 30459 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2020. Geschäftsanschrift: Göttinger Chausse 109a, 30459 Hannover. Gegenstand: Unterstützung in allen informationstechnologischen (IT) Anwendungsbereichen. Dazu zählen die Anwenderbetreuung und die Anwenderunterstützung, die IT-Ressourcenverwaltung sowie die Pflege, der Erhalt und der Ausbau bestehender IT-Lösungen, insbesondere im Rahmen von Netzwerken. Weiterhin ist die Gesellschaft im Bereich der IT-Unternehmensberatung tätig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rass, Troy, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bengsch, Malwina Sylwia, Springe OT Völksen, *XX.XX.XXXX; Kemmler, Matthias Ulrich, Neustadt am Rübenberge, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen ("Standort Hannover") der sysLogixx GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 25704) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.02.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 20.02.2020. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.04.2020 wirksam geworden.Personen: Bengsch, Malwina Sylwia aus Springe OT Völksen,
Kemmler, Matthias Ulrich aus Neustadt am Rübenberge,
Rass, Troy aus HannoverNeueintragungen
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