Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 219494
Firma: German Real Estate Asset Trust GmbH
Sitz: Langenhagen
Adresse: Geierswalder Straße 19, 02979 Elsterheide OT Bergen
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Lagerhofstraße 2, ...
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Geierswalder Straß...
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Alstertwiete 15, 2...
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Geierswalder Straß...
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Alstertwiete 15, 2...
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HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Buschkamp 84, 3085...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.02.2020 19:00:00
HRB 219494: German Real Estate Asset Trust GmbH, Langenhagen, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2019. Geschäftsanschrift: Buschkamp 84, 30853 Langenhagen. Gegenstand: das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, Kapitalverwaltungen gem. §§ 20, 22 KAGB, Risikomanagement, Portfoliomanagement, Liquiditätsmanagement und Marktanalyse. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Freitag, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der German Real Estate Asset Trust AG, Langenhagen (AG Hannover HRB 214354) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17.12.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Freitag, Helmut aus Hamburg