Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 217217
Firma: BEYOUTOPE GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Robert-Koch-Platz 10, 30173 Hannover
Veränderungen
HRB 217217: Sportplatz RKP GmbH, Hannover, Robert-Koch-Platz 10, 30173 Hannover....
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HRB 217217: Sportplatz RKP GmbH, Hannover, Robert-Koch-Platz 10, 30173 Hannover....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2018 19:00:00
HRB 217217: Sportplatz RKP GmbH, Hannover, Robert-Koch-Platz 10, 30173 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2018 mit Änderung vom 29.08.2018. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Platz 10, 30173 Hannover. Gegenstand: Die Entwicklung von Sportstätten und die Verwaltung und Entwicklung eigenen Grundbesitzes - und alle Geschäfte, die mit diesem Zweck zusammenhängen -, der beim Amtsgericht Hannover von Heidorn Blatt 4563, Gemarkung Hannover, Flur 23, Flurstück 162/9, Erholungsfläche Robert-Koch-Platz 10 zur Größe von 22.255 qm eingetragen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kempen, Axel, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Jaspersen, Kempen, Metzmacher und Conrads KG, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 203662) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kempen, Axel aus Hannover