Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 21699
Firma: Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gemeinnützige GmbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Turmstraße 10-12, 49080 Osnabrück
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HRB 21699: Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Tur...
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Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gemeinnützige GmbH, Osnabrück, Parkstraße 19,...
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Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gGmbH, Osnabrück (Parkstr. 19, 49080 Osnabrüc...
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Veröffentlichung vom 03.09.2007 10:10:00
Evangelische Jugendhilfe Osnabrück gGmbH, Osnabrück (Parkstr. 19, 49080 Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 9 (Gesellschafterversammlung) und § 15 (Kuratorium) beschlossen. Die bisherigen §§ 5, 6 und 8 sind nunmehr §§ 6, 7, 8 und 9. Die bisherigen §§ 9, 10, 11, 12 und 13 sind nunmehr §§ 10, 11, 12, 13 und 14. Die bisherigen §§ 14 und 15 sind in § 15 neu zusammengefaßt. 50.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Diakoniewerk Osnabrück gGmbH (AG Osnabrück HRB 20469) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2007 Teile des Vermögens (Teilbereich "Jugendhilfe") der Diakoniewerk Osnabrück gGmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 20469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.