Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 216794
Firma: BZ An- und Vermietungsgesellschaft mbH
Sitz: Hannover
Adresse: Podbielskistr. 251, 30655 Hannover
Löschungen
HRB 216794: BZ An- und Vermietungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 251...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.06.2018 19:00:00
HRB 216794: BZ An- und Vermietungsgesellschaft mbH, Hannover, Podbielskistr. 251, 30655 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2018. Geschäftsanschrift: Podbielskistr. 251, 30655 Hannover. Gegenstand: Die An- und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Graf, Anna, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Teilbetrieb An- und Vermietung) der BZ GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 209542) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.04.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.04.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Graf, Anna aus Hannover