Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 215678
Firma: Projekt Gerwigstraße 67 GmbH
Sitz: Neustadt am Rübenberge
Adresse: Lindenstraße 30, 31535 Neustadt am Rübenberge
Veränderungen
HRB 215678: Projekt Gerwigstraße 67 GmbH, Neustadt am Rübenberge, Lindenstraße 3...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2017 19:00:00
HRB 215678: Projekt Gerwigstraße 67 GmbH, Neustadt am Rübenberge, Lindenstraße 30, 31535 Neustadt am Rübenberge. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2017. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 30, 31535 Neustadt am Rübenberge. Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken, Errichtung von Gebäuden, Verwaltung des eigenen Vermögens und die Erbringung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Müller, Elke Waltraud, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Müller, Carsten, Mainz, *XX.XX.XXXX; Rahlfs, Dirk Wilhelm, Neustadt am Rübenberge, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projekt Gerwigstraße 67 GmbH & Co. KG, Neustadt am Rübenberge (Amtsgericht Hannover, HRA 203951) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Müller, Elke Waltraud aus Karlsruhe,
Müller, Carsten aus Mainz,
Rahlfs, Dirk Wilhelm aus Neustadt am Rübenberge