Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 215656
Firma: DIK Prüfgesellschaft mbH
Sitz: Hannover
Adresse: Eupener Str. 33, 30519 Hannover
Veränderungen
HRB 215656: DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover, Eupener Str. 33, 30519 Hannover....
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2017 19:00:00
HRB 215656: DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover, Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Gegenstand: Durchführung von Prüfungen und industrieller Auftragsforschung auf den Gebieten polymere Materialien, Verbundmaterialien sowie der Kunststoff- und Kautschuktechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Giese, Ulrich, Algermissen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Auftragsforschung") der Deutsches Institut für Kautschuktechnologie e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 4890 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. Giese, Ulrich aus Algermissen