Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 215120
Firma: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH
Sitz: Hodenhagen
Adresse: Brinkweg 9, 29693 Hodenhagen
Löschungen
HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823...
Veränderungen
HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823...
Veränderungen
HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.04.2017 19:00:00
HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823 Garbsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 17.03.2017. Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 43, 30823 Garbsen. Wartungs- und Servicearbeiten für Automatiktürsysteme und Feststellanlagen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kopplin, Norbert, Garbsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Norbert Kopplin, Garbsen, geb. am 14.07.1952 als Inhaber unter der Firma Kopplin Automatiktürsysteme e.K. mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRA 204109) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kopplin, Norbert aus Garbsen