Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 214854
Firma: Hannoversche Versicherungsmakler GmbH
Sitz: Hannover
Adresse: Europaallee Bürohaus 6, 30521 Hannover
Löschungen
HRB 214854: Hannoversche Versicherungsmakler GmbH, Hannover, Europaallee Bürohau...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.02.2017 19:01:00
HRB 214854: Hannoversche Versicherungsmakler GmbH, Hannover, Europaallee, Bürogebäude 7, 30521 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2017. Geschäftsanschrift: Europaallee, Bürogebäude 7, 30521 Hannover. Die Vermittlung von Versicherungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäften. 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Karle, Florian, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX; Karle, Manfred, Au, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nözel, Michael, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hannoversche Versicherungs-Vermittlung AG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62054) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.01.2017. Mit der SÜDVERS GMBH Assekuranzmakler mit Sitz in Au (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 702890) als herrschendem Unternehmen ist am 09.01.2017 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 05.01.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Karle, Florian aus Ehrenkirchen,
Karle, Manfred aus Au,
Nözel, Michael aus Burgwedel