Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 214786
Firma: Weber Sicherheitsdienste GmbH
Sitz: Hannover
Veränderungen
HRB 214786: Weber Sicherheitsdienste GmbH, Hannover, Kabelkamp 10, 30179 Hannove...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2017 19:00:00
HRB 214786: Weber Sicherheitsdienste GmbH, Hannover, Kabelkamp 10, 30179 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2016. Geschäftsanschrift: Kabelkamp 10, 30179 Hannover. Gewerbsmäßige Überwachung von leben oder Eigentum fremder Personen, Unternehmensberatung, Vermittlung von Sicherheitssystemen, Videotechnologie (Videoüberwachung), der Ordnerdienst, Messeservice, der Betrieb einer Privatdetektei sowie der Chauffeurservice und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Dennis, Hemmingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Weber Sicherheitsdienste Inhaber Dennis Weber e.K. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 203656) in Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.12.2016 nebst Ergänzung vom 18.01.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Weber, Dennis aus Hemmingen