Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 214296
Firma: Isernhagen Netz GmbH
Sitz: Isernhagen
Adresse: Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen
Veränderungen
HRB 214296: Isernhagen Netz GmbH, Isernhagen, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernh...
Veränderungen
HRB 214296: Isernhagen Netz GmbH, Isernhagen, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2016 19:00:00
HRB 214296: Isernhagen Netz GmbH, Isernhagen, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2016. Geschäftsanschrift: Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen. Gegenstand: Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungs- und Breitbandnetzen sowie von sonstigen Ver- und Entsorgungsnetzen im Gemeindegebiet Isernhagen. Hierzu gehört auch die mit vorstehenden Aktivitäten zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes und auf dem Gebiet der Einsparung beim Energieverbrauch. Stammkapital: 2.150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfisterer, Lars, Husum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb der Gas- und Stromversorgungsnetze) der Energiewerke Isernhagen GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 120627) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Pfisterer, Lars aus Husum