Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 213979
Firma: WH Group AG
Sitz: Garbsen
Adresse: Steinriede 14, 30827 Garbsen
Löschungen
HRB 213979: WH Group AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Der Formwechsel ...
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HRB 213979: WH Group AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Die Gesellschaft...
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HRB 213979: WH Group AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Geändert: Zweign...
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HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Die Haupt...
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HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Die Gesel...
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HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Beim Hand...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Beim Hand...
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HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Errichtet...
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Veröffentlichung vom 27.12.2016 19:00:00
HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2016 mit der Bürgerhilfe Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 209370) verschmolzen. Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")Neueintragungen
HRB 213979: WirtschaftsHaus AG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Aktienges...