Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 213641
Firma: IBC Advisors GmbH
Sitz: Neustadt am Rübenberge
Adresse: Eilveser Hauptstraße 75, 31535 Neustadt am Rübenberge
Löschungen
Veröffentlichung vom 27.08.2018 19:00:00
HRB 213641: IBC Advisors GmbH, Neustadt am Rübenberge, Eilveser Hauptstraße 75, 31535 Neustadt am Rübenberge. Bestellt als Geschäftsführer: Eisele, Jürgen Konrad, Sofia / Bulgarien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kratzer, Eric, Petersberg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 im Wege des Formwechsels in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen IBC Advisors GbR in Neustadt am Rübenberge bestehend aus GFI-GESELLSCHAFT FÜR IMMOBILIEN BULGARIA EOOD mit Sitz in Dorf Vrav 3779, Gebiet Vidin, Gemeinde Bregovo / Bulgarien (Registeramt Sofia, EIK 201207491) und EURO INVEST CONSULTING EOOD mit Sitz in Stadt Sofia 1784, Gebiet Sofia (Hauptstadt), Gemeinde Hauptstadt, Stadtbezirk Mladost / Bulgarien (Registeramt Sofia, EIK 205198883) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")Personen: Eisele, Jürgen Konrad aus Sofia / Bulgarien,
Kratzer, Eric aus PetersbergNeueintragungen
HRB 213641: IBC Advisors GmbH, Neustadt am Rübenberge, Eilveser Hauptstraße 75, ...