Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 213540
Firma: H + D GmbH
Sitz: Georgsmarienhütte
Veränderungen
HRB 213540: H + D GmbH, Georgsmarienhütte, Niedersachsenstraße 15, 49124 Georgsm...
Veränderungen
HRB 213540: H + D GmbH, Georgsmarienhütte, Niedersachsenstraße 15, 49124 Georgsm...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.04.2019 19:00:00
HRB 213540: H + D GmbH, Georgsmarienhütte, Niedersachsenstraße 15, 49124 Georgsmarienhütte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2019. Geschäftsanschrift: Niedersachsenstraße 15, 49124 Georgsmarienhütte. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Stammkapital: 28.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dieckmann, Hartmut, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OStB OHG, Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRA 206144) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dieckmann, Hartmut aus Osnabrück