Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 213446
Firma: Dr. Victor Kühne GmbH
Sitz: Neustadt a. Rbge.
Adresse: Wulfelader Straße 4, 31535 Neustadt a. Rbge.
Veränderungen
HRB 213446: Dr. Victor Kühne GmbH, Neustadt a. Rbge., Justus-von-Liebig-Straße 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2016 19:01:00
HRB 213446: Dr. Victor Kühne GmbH, Neustadt a. Rbge., Justus-von-Liebig-Straße 26, 31535 Neustadt a. Rbge.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2015. Geschäftsanschrift: Justus-von-Liebig-Straße 26, 31535 Neustadt a. Rbge. Die Verwaltung von Vermögen und Immobilien, Erbringung von Dienstleistungen im Satellitenbreitband, Internet via Satellit-Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Übernahme des Projektmanagements sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Beratungsleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kühne, Victor, Neustadt a. Rbge., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SAT INTERNET SERVICE EUROPE Ltd, London W1J 6HL (Companies for England and Wales Cardiff. Company No. 8174743) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kühne, Victor aus Neustadt a. Rbge.